Das hören wir oft am Anfang einer Beratung. Erblasser wollen den Pflichtteilserben und eingesetzten Erben mit ihren Zuwendungen Freude bereiten. Es kommt immer wieder vor, dass der Erblasser stattdessen unter den Beschenkten Unverständnis und Streit verursacht. Mit einer vorausschauenden umfassenden Nachlassplanung, die nebst den rechtlichen Gegebenheiten auch auf die individuellen Wünsche eingeht, kann eine sinnvolle Lösung erarbeitet werden.
Andreas Felder als Inhaber der Felder Immobilientreuhand AG und felderspälti Rechtsanwälte AG setzen sich seit Jahren mit Immobilien auseinander. Die Kanzlei felderspälti Rechtsanwälte AG berät Sie in allen Angelegenheiten rund ums Erbrecht, die Nachlassplanung sowie Immobilien und vertritt Sie vor Gericht.